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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Planelio-Software (SaaS)

Version 1.0 Stand: 01.05.2026 Gültig ab: 01.05.2026
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Bereitstellung der Planelio-Software (Software as a Service)

Anbieter: Kh. Digital Solutions GmbH, Friedrichstr. 1A, 80801 München, vertreten durch den Geschäftsführer Yannick Lorentz (nachfolgend „Kh. Digital Solutions” oder „Anbieter”).

Version 1.0 · Stand: 01.05.2026

Hinweis zur Einbeziehung: Diese AGB regeln die allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der unter der Marke Planelio angebotenen Software. Die individuellen Konditionen (Leistungsumfang, Nutzerzahl, Preise, Laufzeit, Kündigungsfrist) werden im jeweiligen Auftragsformular (Angebot/Bestellung) vereinbart. Diese AGB sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DS-GVO werden durch Verweis im Auftragsformular in den Vertrag einbezogen. Mit Unterzeichnung des Auftragsformulars akzeptiert der Kunde die im Auftragsformular genannte Version dieser AGB und des AVV.


Teil I: Definitionen, Vertragsgegenstand und Rangfolge

§ 1 Definitionen und Auslegung

(1) In diesen AGB und im Auftragsformular haben die folgenden Begriffe die ihnen zugewiesene Bedeutung: „Software” ist in § 2 Absatz (1) lit. a) definiert; „Nutzer” und „Nutzerlizenz” sind in § 5 Absatz (1) definiert; „Speicherplatz” ist in § 8 Absatz (1) definiert; „Kundendaten” ist in § 8 Absatz (4) definiert; „Supportleistungen” ist in § 12 Absatz (1) definiert; „gewöhnliche Betriebszeiten” ist in § 13 Absatz (2) definiert; „wesentliche Vertragspflichten” ist in § 17 Absatz (1) lit. b) definiert; „vertrauliche Informationen” ist in § 21 Absatz (1) definiert; „höhere Gewalt” ist in § 18 Absatz (1) definiert.

(2) Bezugnahmen auf Rechtsvorschriften meinen die Rechtsvorschrift in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Definition eines Begriffs im Singular gilt auch für dessen Plural und umgekehrt.

(3) „Auftragsformular” (auch „Angebot” oder „Bestellung”) meint das zwischen den Parteien geschlossene individuelle Vertragsdokument, das auf diese AGB verweist und die kommerziellen Konditionen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Nutzerlizenzen, Speicherplatz, Vergütung, Laufzeit und Kündigungsfrist) festlegt.

§ 2 Vertragsgegenstand, Rangfolge der Vereinbarungen

(1) Gegenstand des Vertrages ist

  • a) die entgeltliche, zeitlich befristete Überlassung der im Auftragsformular bzw. der zugehörigen Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Software-Anwendungen in der jeweils aktuellen Version (nachfolgend „Software”),
  • b) die Bereitstellung des Speicherplatzes einschließlich der Datensicherung (Teil III), und
  • c) der technische Support für den Kunden (Teil IV).

(2) Auf die Vertragsbeziehung finden die nachfolgend aufgeführten Vereinbarungen Anwendung, wobei bei Widersprüchen die folgende Rangfolge gilt:

  1. individuelle Vereinbarungen im Auftragsformular und sonstige gemäß diesen AGB getroffene Einzelvereinbarungen,
  2. diese AGB,
  3. die Leistungsbeschreibung(en) des Anbieters (insbesondere zur Software),
  4. der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DS-GVO.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird und der Anbieter die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.


Teil II: Software as a Service

§ 3 Bereitstellung der Software

(1) Kh. Digital Solutions stellt dem Kunden nach Maßgabe des Vertrages für die Laufzeit des Vertrages die Software über das Internet zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung.

(2) Mit Ausnahme vorübergehend clientseitig ablaufender Komponenten (z. B. Applets, Skripte) und etwaig zur Verfügung gestellter Zugangssoftware (z. B. Apps) wird die Software ausschließlich auf Servern von Kh. Digital Solutions betrieben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Kopien der Software.

(3) Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung zwischen dem Übergabepunkt des Datenkommunikationsnetzes des Anbieters und dem IT-System des Kunden ist nicht vom Anbieter geschuldet.

§ 4 Verfügbarkeit der Software

(1) Kh. Digital Solutions verpflichtet sich, die Software mit einer Verfügbarkeit von 99,8 % im Jahresmittel bereitzustellen.

(2) Die Verfügbarkeit berechnet sich auf Grundlage der auf ein Jahr entfallenden Zeit abzüglich der auf ein Jahr hochgerechneten Wartungszeiten (lit. a) und abzüglich der Zeiten der Störung des Geschäftsbetriebes (lit. b).

  • a) Wartungszeiten meint den Zeitraum von vier Stunden je Kalenderquartal, innerhalb dessen der Anbieter berechtigt ist, Wartungsarbeiten an der Software und/oder dem Server durchzuführen.
  • b) Zeiten der Störung des Geschäftsbetriebes meint Zeiträume, in denen die Erreichbarkeit der Software und/oder des Servers unterbrochen ist durch (i) Störungen im Bereich Dritter, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, (ii) höhere Gewalt (§ 18 Absatz (1)) oder (iii) kurzfristige Betriebsunterbrechungen zur Abwehr konkreter Gefährdungen durch möglichen Missbrauch Dritter (z. B. durch Updates).

§ 5 Umfang der Nutzung und Lizenzen, Erhöhung und Reduzierung

(1) Kh. Digital Solutions stellt dem Kunden die Software zur Nutzung durch die im Auftragsformular angegebene Anzahl von Nutzern zur Verfügung, wobei für jeden Nutzer eine Lizenz erteilt wird (nachfolgend „Nutzerlizenz”). „Nutzer” meint jede Person, die (i) in der Organisation des Kunden tätig ist, unabhängig von der rechtlichen Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses, (ii) in der Organisation eines verbundenen Unternehmens des Kunden i. S. v. §§ 15 ff. AktG tätig ist, oder (iii) vom Kunden auf Grundlage eines Auftrags o. ä. unmittelbar oder mittelbar eingesetzt wird (z. B. externe Dienstleister). Jede Nutzerlizenz ist einem bestimmten Nutzer zuzuordnen; ein Austausch der Nutzer ist jederzeit zulässig. Die zeitgleiche Nutzung einer Nutzerlizenz durch mehrere Nutzer ist unzulässig.

(2) Die Auswahl und Verwaltung der Nutzer, einschließlich der Zuweisung von Rollen und Rechten sowie der Austausch von Nutzern, obliegt dem Kunden. Die Auswahl der Nutzer stellt auch dann keine untersagte Unterlizenzierung dar, wenn der Nutzer nicht unmittelbar zur Organisation des Kunden gehört.

(3) Vorbehaltlich der Verfügbarkeit ist der Kunde berechtigt, die Anzahl der Nutzerlizenzen anzupassen:

  • a) Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der Verfügbarkeit unbegrenzt zusätzliche Nutzerlizenzen in seinem Kundenprofil zu aktivieren. Die zusätzlichen Nutzerlizenzen werden mit Aktivierung in den Vertrag einbezogen; ihre Laufzeit endet – vorbehaltlich lit. b) – mit der Laufzeit des Vertrages im Übrigen.
  • b) Eine Reduzierung der anfänglichen Nutzerlizenzen ist nicht zulässig. Soweit die Anzahl während der Laufzeit erhöht wurde, ist der Kunde berechtigt, zusätzliche Nutzerlizenzen zum Ende des laufenden Vertragsmonats zu deaktivieren. Die Deaktivierung stellt nur eine ordentliche Kündigung der betreffenden Nutzerlizenz dar, nicht eine Kündigung des Vertrages insgesamt.

§ 6 Änderungen an und Weiterentwicklungen der Software

(1) Kh. Digital Solutions ist berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen, soweit diese der Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit und/oder der Verbesserung der Software dienen, und die Software nach eigenem Ermessen weiterzuentwickeln, es sei denn, die geschuldete Beschaffenheit wird hierdurch unzumutbar beeinträchtigt. Über wesentliche Änderungen wird der Anbieter den Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform informieren; Änderungen zur Aufrechterhaltung der Gebrauchstauglichkeit, der Sicherheit oder der Einhaltung rechtlicher Vorgaben können ohne vorherige Information vorgenommen werden.

(2) Die Parteien sind sich einig, dass die Software stetig weiterentwickelt werden soll, und werden sich hierüber vertrauensvoll austauschen. Die Entscheidung über die Umsetzung vorgeschlagener Weiterentwicklungen obliegt dem Anbieter; Einzelheiten gemeinsamer Weiterentwicklungen werden in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten. Die technische Umsetzung erfolgt allein durch den Anbieter; eine Miturheberschaft des Kunden ist nicht beabsichtigt. Für den Fall, dass gleichwohl eine Miturheberschaft begründet wird, hat der Kunde sicherzustellen, dass der Anbieter die zur Verwertung erforderlichen Nutzungsrechte erhält.

§ 7 Nutzungsrechte des Kunden

(1) Der Kunde erhält einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Nutzungsrechte an der Software einschließlich etwaig überlassener Anwendungsdokumentation, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung zum Zwecke der Ausführung sowie das Recht zur Umarbeitung, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Benutzung einschließlich der Fehlerberichtigung notwendig ist.

(2) Über die eingeräumten Rechte hinausgehende Nutzungsrechte erhält der Kunde nicht. Die weitergehenden Rechte gemäß §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software an Dritte zu veräußern, zu verschenken, zu verleihen, zu vermieten, zu verleasen oder zu verpfänden. Die Möglichkeit zur Auswahl der Nutzer nach § 5 Absatz (2) bleibt unberührt.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Schutzmechanismen der Software zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist zur bestimmungsgemäßen Benutzung notwendig.

(5) Sämtliche Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter. Der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch auf den Quellcode.

(6) Soweit Software-Anwendungen von Drittanbietern Bestandteil der Software sind, vereinbaren die Parteien die Einbeziehung der betreffenden Drittanbieter-Bedingungen im Wege eines echten Vertrages zugunsten Dritter. Diese werden dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt.


Teil III: Speicherplatz

§ 8 Einräumung von Speicherplatz, Datensicherung

(1) Kh. Digital Solutions stellt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages auf einem betriebenen Server Speicherplatz für elektronische Dateien in der im Auftragsformular angegebenen Höhe zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung („Speicherplatz”).

(2) Der Anbieter stellt sicher, dass der Speicherplatz über einen Übergabepunkt an das Internet angebunden ist. Die Internetverbindung als solche ist nicht geschuldet.

(3) Der Anbieter trifft den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Vorkehrungen gegen Datenverlust und gegen unbefugten Zugriff Dritter.

(4) Der Anbieter sichert die vom Kunden gespeicherten Daten unabhängig von Inhalt oder Struktur („Kundendaten”) täglich, rollierend (die für einen Wochentag gesicherten Daten werden bei der Sicherung am nachfolgenden gleichen Wochentag überschrieben). Der Anbieter stellt die Datensicherung auf Verlangen zur Verfügung und bietet einen Export zur Wiederherstellung an.

§ 9 Nutzungsbestimmungen, Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Soweit die Kundendaten urheberrechtlich geschützt sind, räumt der Kunde dem Anbieter die zur Vertragserfüllung erforderlichen Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte ein.

(2) Der Kunde nutzt den Speicherplatz ausschließlich zum Zwecke des Vertrages und enthält sich jedes Rechtsverstoßes und Missbrauchs; insbesondere speichert er keine rechtswidrigen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, (a) geeignete Vorkehrungen gegen unbefugten Zugriff zu treffen, (b) Daten vor Eingabe auf Viren zu prüfen und Virenschutz einzusetzen, und (c) den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für unbefugten Zugriff oder Schadsoftware vorliegen.

(4) Die Eingabe und Pflege der Kundendaten obliegt dem Kunden.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Speicherplatz Dritten zur Nutzung zu überlassen; die Auswahl der Nutzer nach § 5 Absatz (2) bleibt unberührt.

§ 10 Freistellungsverpflichtung des Kunden, Sperrung

(1) Der Kunde stellt den Anbieter auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Speicherplatzes geltend gemacht werden, insbesondere wegen Schutzrechtsverletzungen oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Anbindung des Speicherplatzes an das Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung), wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass die Kundendaten rechtswidrige Inhalte enthalten. Soweit möglich, ist der Kunde vor der Sperrung zu hören, andernfalls unverzüglich danach zu informieren. Die Sperrung ist auf die möglicherweise rechtswidrigen Inhalte zu begrenzen, soweit technisch möglich und zumutbar.

§ 11 Berechtigung an und Herausgabe von Kundendaten

(1) Der Kunde ist im Verhältnis der Parteien alleiniger Berechtigter an den Kundendaten und kann jederzeit deren Herausgabe verlangen; hierfür bietet der Anbieter einen Export an.

(2) Nach Beendigung des Vertrages stellt der Anbieter dem Kunden die Kundendaten für 60 Kalendertage zum Herunterladen oder Export in einem gängigen maschinenlesbaren Format (z. B. CSV) bereit. Eine Aufbereitung oder Strukturierung ist nicht geschuldet. Nach Ablauf der 60 Kalendertage löscht der Anbieter die Kundendaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(3) Dem Anbieter steht an den Kundendaten weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht zu.


Teil IV: Technischer Support

§ 12 Fehler- und Störungsbeseitigung

(1) Kh. Digital Solutions erbringt technischen Support im Zusammenhang mit der Software und dem Speicherplatz („Supportleistungen”). Die Supportleistungen beschränken sich auf die Beseitigung technischer Fehler und Störungen; Verwaltung, Betreuung und/oder Schulung der Nutzer sind nicht geschuldet.

(2) Der Anbieter erbringt die Supportleistungen nach den anerkannten Regeln der Technik. Eine Verantwortlichkeit für ein bestimmtes Betriebsergebnis wird nicht übernommen.

§ 13 Support-Kontakt

(1) Störungs- und Fehlermeldungen sind an die Service-E-Mail-Adresse info@planelio.com zu richten. Maßgeblich für den Beginn der Fristen nach § 14 ist der Eingang der Meldung per E-Mail.

(2) Meldungen werden innerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten bearbeitet. „Gewöhnliche Betriebszeiten” meint Montag bis Freitag von 9:00–17:00 Uhr, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Bayern.

(3) Darüber hinaus ist der Anbieter innerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten telefonisch unter +49 30 233262749 erreichbar. Eine telefonische Störungsannahme mit bestimmten Erreichbarkeits- oder Reaktionszeiten wird nicht geschuldet.

§ 14 Betriebs-, Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten (SLA)

(1) Die Bearbeitung eingehender Anfragen erfolgt innerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten (§ 13 Absatz (2)).

(2) Der Anbieter hält je nach Störungsgrad folgende Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten ein:

Grad der StörungReaktionszeitStörungsbeseitigung
Betriebsverhindernde Störung – Nutzung unmöglich oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen möglich2 Stunden24 Stunden
Betriebsbehindernde Störung – Nutzung wesentlich beeinträchtigt, ohne betriebsverhindernd zu sein6 Stunden3 Kalendertage
Leichte Störung / sonstige Meldungen24 Stunden1 Monat

(3) Die Reaktionszeit ist eingehalten, wenn der Anbieter innerhalb der Frist Maßnahmen zur Fehler- oder Störungsbeseitigung einleitet. Zeiten werden ab Eingang der Anfrage gemessen; für die Störungsbeseitigung ist die Einrichtung einer Umgehungslösung ausreichend. Sämtliche Zeiten liegen innerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten.

(4) Soweit die Störung vom Kunden oder einem ihm zuzurechnenden Dritten zu vertreten ist, ist der Anbieter berechtigt, den Aufwand gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen.


Teil V: Entgelte, Entgeltanpassungen und Zahlungsbedingungen

§ 15 Entgelte und Entgeltanpassungen

(1) Die anfänglich geschuldete Vergütung ergibt sich aus der Anzahl der aktiven Nutzerlizenzen und dem im Auftragsformular angegebenen Einzelpreis pro Monat bzw. – soweit im Auftragsformular vereinbart – aus einer pauschalen Vergütung (z. B. je Standort während einer Pilotphase). Als „aktive Nutzerlizenz” gilt jedes zu Beginn des jeweiligen Leistungsmonats in der Software angelegte, nicht deaktivierte Nutzerkonto — unabhängig davon, ob und wie häufig der jeweilige Nutzer die Software tatsächlich verwendet.

(1a) Neben den Nutzerlizenzen können im Auftragsformular weitere Vergütungsbestandteile vereinbart werden, insbesondere Entgelte für Zusatzmodule und -funktionen (z. B. KI-Funktionen), nutzungsabhängige Entgelte (z. B. nach Verbrauchseinheiten, Kontingenten oder Transaktionen), Einrichtungs-, Konfigurations- oder sonstige Einmalleistungen. Maßgeblich sind die im Auftragsformular angegebenen Preise und Abrechnungsmodalitäten. Nutzungsabhängige Entgelte werden — soweit im Auftragsformular nichts anderes bestimmt ist — monatlich nachträglich auf Basis der tatsächlichen Nutzung im abgelaufenen Leistungsmonat abgerechnet.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte nach billigem Ermessen der Entwicklung der maßgeblichen Kosten anzupassen:

  • a) Eine Erhöhung kommt in Betracht und eine Ermäßigung ist vorzunehmen, insbesondere wenn sich Kosten für Hard-/Software, Energie, Kommunikationsnetze oder Lohnkosten ändern. Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur insoweit für eine Preiserhöhung herangezogen werden, als kein Ausgleich durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt; Kostensenkungen sind entsprechend weiterzugeben.
  • b) Eine Anpassung ist nur mit Wirkung zum Ablauf eines Vertragsjahres und jeweils nur um maximal 7,5 Prozent zulässig. Im Auftragsformular festgelegte gestaffelte Einzelpreise (Phasen) bleiben hiervon unberührt.
  • c) Auf Verlangen legt der Anbieter die geänderten Kosten dar und weist sie geeignet nach.

(3) Der Anbieter informiert den Kunden über eine Anpassung spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform.

(4) Ist der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen. Kündigt er nicht, gilt die Anpassung als genehmigt; hierauf wird der Anbieter in der Mitteilung besonders hinweisen.

(5) Alle Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 16 Zahlungsbedingungen

(1) Die laufende Vergütung für Nutzerlizenzen und pauschale Vergütungsbestandteile wird monatlich im Voraus abgerechnet; der Anbieter stellt die Rechnung zu Beginn des Leistungsmonats. Nutzungsabhängige Entgelte werden gemäß § 15 Absatz (1a) monatlich nachträglich abgerechnet. Zahlungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu leisten.

(2) Der Anbieter ist zur Annahme von Schecks und Wechseln nicht verpflichtet.

(3) Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb der gesetzlichen bzw. angemahnten Frist zahlt; die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben unberührt.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

(5) Gerät der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Kalendertagen den Zugang zur Software zu sperren, bis die fälligen Zahlungen vollständig geleistet sind. Der Vergütungsanspruch des Anbieters sowie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben von der Sperrung unberührt; die Kundendaten bleiben während der Sperrung erhalten.


Teil VI: Haftung und höhere Gewalt

§ 17 Haftung und Haftungsbeschränkungen

(1) Kh. Digital Solutions haftet unbeschränkt für

  • a) Schäden aus der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
  • b) Schäden aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut („wesentliche Vertragspflichten”), und
  • c) Sach- und Vermögensschäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

(2) Die Haftung für Schäden aus der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist pro Jahr der Vertragslaufzeit begrenzt auf den Betrag der Entgelte, die vom Kunden für die letzten zwölf Monate vor dem haftungsauslösenden Ereignis geschuldet waren. Tritt das Ereignis in den ersten zwölf Monaten ein, berechnet sich die Begrenzung auf Basis der durchschnittlichen monatlichen Entgelte bis zum Ereignis.

(3) Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus einfach fahrlässiger Pflichtverletzung ist ausgeschlossen.

(4) Die Begrenzungen nach (2) und der Ausschluss nach (3) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Die Begrenzungen nach (2) und der Ausschluss nach (3) gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist sowie im Rahmen einer vom Anbieter ausdrücklich übernommenen Garantie.

(6) Bei Verlust von Daten ist die Haftung des Anbieters auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre; die Datensicherungspflicht des Anbieters nach § 8 Absatz (4) bleibt unberührt. Die Absätze (1) bis (5) gelten entsprechend.

(7) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Absatz 1, 1. Alternative BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung für schuldhaft verursachte Mängel nach Maßgabe der Absätze (1) bis (6) bleibt unberührt.

§ 18 Höhere Gewalt

(1) Beide Parteien werden von ihren Leistungs- und Mitwirkungspflichten befreit, solange und soweit die Erfüllung auf Grund höherer Gewalt nicht möglich ist. „Höhere Gewalt” meint Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei, die bei Vertragsschluss nicht zumutbar vorhersehbar waren und deren Auswirkungen nicht zumutbar vermeidbar waren (insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Krieg, Aufruhr, Behörden- und Regierungsanordnungen, Streik, Aussperrung).

(2) Die betroffene Partei zeigt dies der anderen Partei unverzüglich an. Bei rechtzeitiger Anzeige verlängern sich Leistungstermine und -fristen um den Zeitraum des Hindernisses zzgl. angemessener Anlaufzeit.

(3) Dauert das Hindernis länger als drei Monate, ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung berechtigt; Ersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.


Teil VII: Unterbeauftragung Dritter und Abtretung

§ 19 Unterbeauftragung Dritter

(1) Der Anbieter ist berechtigt, Dritte als Unterauftragnehmer mit Teilleistungen (insbesondere Rechenzentrums-, Hosting- und Unterstützungsleistungen) zu beauftragen, soweit keine schutzwürdigen Interessen des Kunden betroffen sind. Jede Unterbeauftragung wird dem Kunden spätestens 14 Kalendertage vor Beginn der Tätigkeit in Textform angezeigt.

(2) Die Übertragung sämtlicher geschuldeter Leistungen auf einen Dritten ist nicht zulässig.

§ 20 Abtretung

Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit mindestens in Textform erfolgter Zustimmung des Anbieters abtreten. Der Anbieter darf seine Zustimmung nicht unbillig verweigern.


Teil VIII: Geheimhaltung und Datenschutz

§ 21 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, über alle als „vertraulich” gekennzeichneten oder nach der Verkehrsanschauung als vertraulich anzusehenden Informationen (insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sowie Informationen über Dritte) („vertrauliche Informationen”) Stillschweigen zu bewahren und diese nur mit vorheriger Einwilligung der anderen Partei offenzulegen.

(2) Abweichend ist eine Offenlegung ohne Einwilligung zulässig, wenn (a) eine gesetzliche oder gerichtliche/behördliche Verpflichtung besteht, (b) sie an berufs- oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater erfolgt, (c) sie an vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtete Mitarbeiter, verbundene Unternehmen oder Dienstleister erfolgt, oder (d) sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der offenlegenden Partei erforderlich ist.

(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.

(4) Ungeachtet des Absatzes (1) ist der Anbieter berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firma und Logo in Referenzlisten und Marketingmaterialien (einschließlich der Website des Anbieters) zu benennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Weitergehende Darstellungen (z. B. Case Studies, Zitate, Kennzahlen) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.

§ 22 Datenschutz

Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen des Anbieters als Auftragsverarbeiter i. S. v. Art. 4 Nr. 8, 28 DS-GVO bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gelten vorrangig die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DS-GVO in der im Auftragsformular genannten Version, der durch Verweis in den Vertrag einbezogen wird.


Teil IX: Laufzeit und Kündigung

§ 23 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Beginn, feste Laufzeit und eine etwaige Pilotphase ergeben sich aus dem Auftragsformular.

(2) Soweit im Auftragsformular eine Pilotphase mit anschließender Fortführungsentscheidung vereinbart ist, gelten die dort getroffenen Regelungen (insbesondere zu Bestätigungsfristen und Folgephasen mit den jeweils festgelegten Einzelpreisen).

(3) Nach Ablauf der festen Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit der im Auftragsformular vereinbarten Frist (standardmäßig sechs Monate) zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wird.

(4) Hat der Kunde Verträge über verschiedene Software-Anwendungen abgeschlossen, ist er berechtigt, jeden Vertrag unabhängig ordentlich zu kündigen. Ist dem Anbieter die Erfüllung ungekündigter Verträge infolge des Wegfalls der gekündigten Leistung nicht mehr möglich, ist er berechtigt, die betreffenden Verträge zum Beendigungszeitpunkt des gekündigten Vertrages zu kündigen.

(5) Für während der Laufzeit erhöhte Nutzerlizenzen gilt das ordentliche Kündigungsrecht gemäß § 5 Absatz (3) lit. b).

(6) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(7) § 545 BGB (stillschweigende Verlängerung) findet keine Anwendung.


Teil X: Schlussbestimmungen

§ 24 Bekanntgaben und Mitteilungen, Kontaktdaten

(1) Sämtliche Bekanntgaben und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich Kündigungen, haben in Textform (§ 126b BGB) an die im Auftragsformular genannten Adressen und Ansprechpartner zu erfolgen. Mitteilungen an den Anbieter: Yannick Lorentz · +49 30 233262749 · info@planelio.com.

(2) Jede Partei teilt Änderungen der Adressen oder Ansprechpartner der anderen Partei unter Einhaltung einer Frist von sieben Kalendertagen mit.

§ 25 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Der Vertrag und alle damit zusammenhängenden außervertraglichen Schuldverhältnisse unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

§ 26 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB); dies gilt auch für einen Verzicht auf Rechte aus dem Vertrag. Der Vorrang individueller Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.


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